Bisher können privat und gesetzlich Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Lebensversicherungen die bis einschl. 2004 abgeschlossen wurden, Unfall oder Haftpflichtversicherung) nur bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 € oder 1.500 € als Sonderausgaben steuerlich* berücksichtigen.