Lifestyle SV-Clearing
Ihre Vorteile:
* faire und erfolgsabhängige Beratung auf Honorarbasis
* Überprüfung der Sozialversicherungspflicht dieser
Person bei Einzelfirmen und Kapitalgesellschaften
* Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
* Rückerstattung von Beiträgen zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung
* Beratung persönlich im Büro/ zu Hause oder in der Firma
Die nächsten Schritte:
1.) Kontaktieren Sie uns mithilfe des Formulars.
2.) Unser Experte ruft Sie an.
3.) Wir stimmen uns zur weiteren Vorgehensweise ab.
Noch heute informieren und Beiträge zurückerhalten.
Unter SV-Clearing verstehen wir die Sozialversicherungsbeurteilung in Form einer objektiven Statusfeststellung für folgende genannte Personengruppen.
Jahr für Jahr leisten mehrere hunderttausend leitende Angestellte, Geschäftsführer und selbstständige Unternehmer sowie die im gleichen Betrieb mitbeschäftigten Familienangehörigen unfreiwillig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung verbunden mit dem Ziel eine respektable Altersrente zu erhalten. So wurden jahrelang Höchstbeiträge in die staatlichen Kassen gezahlt ohne dazu im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes überhaupt verpflichtet und was viel wichtiger ist begünstigt zu sein.
Das Antragsverfahren gestaltet sich allerdings als sehr komplex und hat seine Tücken im Detail, so dass bei unkorrekter Darstellung der persönlichen Gesamtsituation oder unvollständiger Dokumentation der Erfolg allzu leicht gefährdet wird und es bei einem einmal abgelehnten Antrag in der Regel keine zweite Chance gibt.
Insofern ist es empfehlenswert einen Spezialisten zu konsultieren und mit diesem eine erfolgsabhängige Honorierung zu vereinbaren.
Die Fakten:
Gegenwärtig besteht noch die Chance für alle „unfreiwillig“ bzw. wider besseren Wissens sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen sowie für die bei diesem Personenkreis beschäftigten Ehepartnern und Kinder aus der gesetzlichen Sozialversicherung herausgelöst zu werden.
*Hinweis: rechtliche Beratung erfolgt mit zugelassenen Dienstleistern (Rechtsanwälten und Steuerberatern).
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